Stellungnahme Leserbrief „Bazora-Kater“ in den Vorarlberger Nachrichten

Bezugnehmend auf den Leserbrief „Bazora Kater“ in den Vorarlberger Nachrichten vom 11.04.2024 nehmen wir wie folgt Stellung:

Kater „Dino“ wurde am 28.02.2024 von einem Passanten aufgrund des optisch schlechten Zustandes zur Untersuchung in die Tierklinik Schwarzmann in Rankweil gebracht. Er hatte verklebte Augen und auch sein Ohr sah schlimm aus.

In der Klinik wurde er erstbehandelt und in Folge, da der Kater nicht gechipt & registriert war, somit auch kein Besitzer ermittelt werden konnte, in das Vorarlberger Tierschutzheim überstellt.

Im Tierschutzheim angekommen wurde der Findling, wie jedes Fundtier, sofort auf der Homepage unter der Rubrik „Fundtiere“ sowie auf unserer Facebookseite veröffentlicht. Es meldeten sich daraufhin mehrere Personen, die den Kater aus der Gegend kannten. Er sei „mal da und mal dort“, hieß es von den Leuten. „Er gehört allen!“ Alle in der Gegend würden ihn versorgen, betreuen, ihn lieben. „Es geht ihm dort gut.“

Auf Hinweise dieser Personen konnte eine vermeintliche Besitzerin ermittelt werden, welche im Laufe der Gespräche dann doch nicht die Besitzerin gewesen sein wollte, somit nicht für die entstandenen Kosten aufkommen würde und auch nicht willens war, Verantwortung für das Tier zu übernehmen.

All diese beteiligten Personen wurden darüber aufgeklärt, dass aufgrund seines nekrotischen Ohres und eines verstopften Tränenkanals zukünftig für Dino immer wieder ein Besuch beim Tierarzt anstehen würde. Eine angemessene medizinische Versorgung zu gewährleisten ist die Pflicht des Besitzers.

Vom ersten Tag an wurde darauf hingewiesen, dass wir den Kater gerne wieder auf die Bazora entlassen würden, unter der Voraussetzung, dass zumindest eine Person dieser scheinbar vielen „Besitzer“, die den Kater im Tierschutzheim abholen wollten, seine Daten angibt, das Tier auf dessen Name registriert wird und dieser auch mit seiner Unterschrift bestätigt, in Zukunft die volle Verantwortung für das Tier zu übernehmen. Und dazu gehört nun mal auch dafür zu sorgen, dass der Kater medizinische Hilfe bekommt, wenn er sie benötigt, sowie die Kosten für zukünftige Tierarztbesuche zu tragen.

Leider wollte bis heute keiner dieser Personen die volle Verantwortung für den Kater übernehmen.

Zusätzlich wurde die ursprünglich als „Besitzerin“ vermutete Person kulanterweise nochmals 2 Tage vor Ablauf der Fundtierfrist kontaktiert, um sie wiederholt darauf hinzuweisen, dass der Kater nach Ablauf der Frist und tierärztlicher Freigabe in die Vermittlung komme. Dies wurde durch die bisherige „Haupt-Betreuungsperson“ akzeptiert und der Vermittlung stattgegeben.

Es hätte zu jedem Zeitpunkt seit Ankunft des Katers für all dieses Personen die Möglichkeit bestanden, ihn abzuholen und ihn wieder in sein ihm bekanntes Gebiet zurückzubringen. Verantwortung für ihn wollte jedoch keiner übernehmen.

Bei den im Leserbrief angeführten Auflagen handelt es sich eben um diese Übernahme der Verantwortung und der bisher entstandenen Kosten. Dieser mittlerweise angewachsene Betrag ergibt sich aus der medizinischen Versorgung und Dauer des Aufenthaltes des Katers. Wobei wir an dieser Stelle nochmals anführen, dass er von Anfang an abgeholt werden hätte können, die Kosten sich somit in einem bescheidenen Ausmaß gehalten hätten.

Vom Finder nun die Begleichung der Kosten zu fordern, ist in unseren Augen kritisch anzusehen. Er handelte in guter Absicht, der Kater litt tatsächlich an einer Ohrrandnekrose sowie einem verstopften Tränennasenkanal.

Übrigens wäre es angezeigt gewesen, dass sich einer der Freunde des Katers auf der Bazora um seinen Gesundheitszustand bemüht. So musste sich ein Ortsfremder der Katze annehmen und sie zum Tierarzt bringen – Tierschutz und die Vermeidung von Tierleid sollte uns allen ein Anliegen sein!